Verhaltensrichtlinien für MitarbeiterInnen im Kinder- und Jugendbereich der Pfarre Franz von Sales

Die Verhaltensrichtlinien sind für alle haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen von Kinder- und Jugendgruppierungen sowie bei Veranstaltungen verpflichtend. Wir wollen vor allem klarstellen, dass Nähe zu Kindern und Jugendlichen wichtig ist, da die Arbeit in der Pfarre auf Beziehungen aufbaut. Gewisse Grenzen dürfen dabei allerdings nicht übertreten werden. Unser Werteverständnis geht davon aus, für und mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich in Gruppen zu integrieren und sich in gelebter Gemeinschaft zu entwickeln. Grundsätzlich wollen wir klarstellen, dass es kein „Patentrezept“ gegen Übergriffe gibt. Daher sollen die Verhaltensrichtlinien Sicherheit und Klarheit geben. Entscheidend ist es, Tätern und Täterinnen nicht einmal annähernd einen Spielraum für Übergriffe zu geben. Ziel dieser Verhaltensrichtlinien ist es somit, eine Atmosphäre zu schaffen, in welcher es für mögliche Täter und Täterinnen äußerst schwer ist, Gelegenheiten für Übergriffshandlungen zu finden.

Im Rahmen der Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt nehmen die MitarbeiterInnen im Kinder- und Jugendbereich folgende zwei Aufgaben wahr:

  • Sie pflegen einen offenen Umgang miteinander und sind sensibel für grenzachtendes Verhalten.
  • Sie besuchen regelmäßig Weiterbildungen zum Thema Gewaltprävention.

Die Rechte der Kinder und Jugendlichen

Das Handeln der MitarbeiterInnen in den genannten Bereichen muss voll und ganz unter folgenden Aspekten auf die Kinder und Jugendlichen ausgerichtet sein:

  • Wir sind uns der verantwortungsvollen Rolle bewusst, die wir durch unsere Funktion und Aufgabe innehaben.
  • Wir gewährleisten Gesundheit, Sicherheit und Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen.
  • Wir nehmen die Bedürfnisse und Wünsche der Kinder und Jugendlichen ernst. Gemäß der UN-Kinderrechtskonvention haben sie das Recht, ohne Zwang und frei ihre Meinung zu äußern.
  • Wir bauen – unabhängig von Alter, sozialem Umfeld, Geschlecht und Herkunft – ein durch Respekt geprägtes Vertrauensverhältnis auf, um dem Kind und der jugendlichen Person mit seinen Fähigkeiten eine erfolgreiche Persönlichkeitsentfaltung in der Gruppe zu ermöglichen.

Der Kontakt von MitarbeiterInnen mit Kindern und Jugendlichen

  • Wir gehen offen mit Themen wie Sexualität und Machtverhältnissen um. Wir achten bei der Thematisierung auch auf die persönlichen Grenzen der Kinder und Jugendlichen. Durch eine offene Gesprächskultur über diese und andere Themen wollen wir sexuellen Missbrauch erschweren.
  • Wir sind uns bewusst, dass das eigene Verhalten, z.B. das Ergreifen der Hand eines Kindes – selbst wenn dies zu seiner Beruhigung geschieht – von Drittpersonen oder vom Kind oder dem Jugendlichen selbst anders interpretiert werden kann. Daher machen wir unser Tun transparent.
  • Bei Aktivitäten mit Übernachtung der Kinder – und Jugendgruppierungen sind immer auch MitarbeiterInnen desselben Geschlechtes der Kinder und Jugendlichen anwesend.
  • Wir vermeiden heikle Situationen: Gruppenstunden, Lagerspiele und alle anderen Freizeitaktivitäten müssen so „offen“ wie möglich geplant sein.
  • Es ist unsere Aufgabe, Problemsituationen zu erkennen und Kindern und Jugendlichen jene Aufmerksamkeit zu schenken, die sie in schwierigen Situationen benötigen.
  • Tätigkeiten, die Kinder zu 100% alleine durchführen können (duschen, umziehen, zur Toilette gehen), werden von Kindern alleine durchgeführt, auch nicht unter Beobachtung von den GruppenleiterInnen.
  • Wir kennen und achten das jeweils gültige Kinder- und Jugendschutzgesetz und die UN-Kinderrechte.

Strengstens untersagt sind

  • jegliche Formen von Gewalt, ob physisch oder psychisch.
  • sexuelle Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen, sowie eine sexualisierte Sprache.
  • Machtausübungen, durch die Kinder oder Jugendliche Schaden nehmen und/oder herabgewürdigt werden.

Die Kinderschutzbeauftragten sind eine offene Anlaufstelle für Kinder und Eltern der diversen Gruppierungen, aber auch generell für alle Menschen in der
Pfarrgemeinde. Ebenso bieten die folgenden Beratungsstellen auch die Möglichkeit sich außenstehende Hilfe oder Informationen zu holen:

Grundlage der Prävenionsarbeit ist die Rahmenordnung für die Katholische Kirche in Österreich. Maßnahmen, Regelungen und Orientierungshilfen gegen Missbrauch und Gewalt (Dritter, überarbeitete und ergänzte Auflage 2021). Hier steht Ihnen diese Rahmenordnung zum Download zur Verfügung:

Franz von Sales

„Das Vertrauen ist das Leben der Seele; nimmst du ihr das Vertrauen, so jagst du sie in den Tod.“
(DASal 2,42)