Corona-Regelungen ab 7. Februar 2021

Für öffentliche Gottesdienste gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – nun folgende Regelungen:

Allgemeine Regeln

  • Vorgeschrieben ist ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern.
  • Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.
  • Beim Kircheneingang müssen gut sichtbar Desinfektionsmittelspender bereitgestellt werden.
  • Ein Willkommensdienst aus der (Pfarr-)Gemeinde als Service am Kircheneingang soll die Ankommenden empfangen, auf die Bestimmungen hinweisen und für Fragen zur Verfügung stehen.
  • Menschenansammlungen vor und nach den Gottesdiensten vor den Ein- und Ausgängen müssen unbedingt vermieden werden.
  • Die Weihwasserbecken müssen entleert und gereinigt sein. Das Besprengen von Personen und Gegenständen mit frischem Weihwasser ist unbedenklich.
  • Wer krank ist, sich krank fühlt oder bei wem der Verdacht auf eine ansteckende Erkrankung besteht, muss auf die Teilnahme an einer gemeinsamen Gottesdienstfeier verzichten.
  • Wer aus gesundheitlichen Gründen Bedenken hat oder verunsichert ist, ist eingeladen, daheim als Hauskirche Gottesdienst zu halten und sich im Gebet mit anderen zu verbinden; dafür können Videomeetings und Gottesdienstübertragungen (Radio, Fernsehen, Live- stream2 etc.) eine Unterstützung sein.

Regelungen zur liturgischen Musik

Aufgrund der aktuellen Situation müssen Gemeindegesang und Chorgesang vorerst weiterhin unterbleiben.

Konkretisierungen für die Messfeier

  • Als Friedenszeichen sind das gegenseitige Anblicken und Zuneigen und die Zusage des Friedens möglich.
  • Körbchen für die Kollekte werden nicht weitergereicht, sondern z.B. am Ein- und Ausgang aufgestellt.
  • Beim Kommuniongang sind aus hygienischen Gründen folgende Regeln zu beachten:
  • Beim Gang zur Kommunion ist der Mindestabstand von 2 Metern immer einzuhalten;
  • Handkommunion ist dringend empfohlen.3
  • Mit der heiligen Kommunion in den Händen treten die Gläubigen wenigstens 2 Meter zur Seite, um in Ruhe und Würde die Kommunion zu empfangen.