Habibi zum Regierungsprogramm.
Warum ein pfarrliches Projekt sich politisch äußert, und wie das Schüren von „wir“ gegen „die“ uns alle bedroht.
Da die Habibi-Flüchtlingsprojekte ein pfarrliches Projekt sind, enthalten wir uns parteipolitischer Äußerungen. Gerade weil wir ein pfarrliches Projekt sind, müssen wir uns aber in politische Diskussionen einbringen, wenn wir die Würde insbesondere sozial schwächerer Personen gefährdet sehen. Vor dem Hintergrund vieler Erfahrungen, die wir seit Herbst 2015 in der Arbeit mit Asylwerbern/innen und Flüchtlingen gemacht haben, betrachten wir einige Vorhaben im Programm der neuen Bundesregierung sehr kritisch. Erklärtes Ziel der geplanten Maßnahmen ist es, Österreich als Zielland deutlich weniger attraktiv zu machen.
Wir sehen Österreich hingegen keineswegs an der Belastungsgrenze angelangt, was Aufnahme und Integration von Geflüchteten angeht, zumal die Anzahl der Asylanträge massiv zurückgeht. Abgesehen von der grundsätzlichen Verantwortung als eines der reichsten Länder der Erde dürfen wir nie vergessen, dass die „Festung Europa“ konkrete Menschen abwehrt, von denen viele tatsächlich Hilfe brauchen und ein Recht auf Asyl haben, und keine anonymen Massen. Wenn das Engagement so vieler Österreicher/innen Rückenwind bekäme, anstatt belächelt zu werden, wäre noch sehr viel mehr möglich.
Geplante Restriktionen gegenüber bereits in Österreich lebenden Menschen wiederum gefährden aus unserer Sicht das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Sie tragen zur Spaltung in ein „wir“ und „die“ bei, aus dem leicht ein „wir gegen die“ werden kann.
Was uns auch zu Herzen geht: viele Habibis haben Angst davor, was mit ihnen passieren wird. Daher werden wir uns in den nächsten Tagen mit einigen konkreten Punkten des Regierungsprogrammes auseinandersetzen.
Aus den Augen, aus dem Sinn. Warum Abschottung keine Probleme löst und Integration uns allen nützt.
Individuelle Unterbringung von Asylwerbern/innen soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Derzeit leben in Wien etwa 13.000 Menschen, die sich im Asylverfahren befinden, in Wohnungen. Sie sollen nun in großen Einrichtungen (vorzugsweise am Stadtrand, wie der Klubobmann einer Regierungspartei forderte) untergebracht werden. Während des Asylverfahrens soll es keine „aufenthaltsverfestigenden Maßnahmen“ mehr geben. Ziel ist offensichtlich, Integration in dieser Phase – die bei vielen unserer Habibis bereits Jahre andauert – zu erschweren, und den Kontakt zu Einheimischen möglichst gering zu halten.
Wir halten dieses Kennenlernen jedoch für unheimlich wichtig. Beziehungen zu Freunden/innen und die Einbindung in Familien, Pfarren, Vereine usw. tragen zu einem menschenwürdigen Leben von Asylwerbern/innen bei. Ein gemeinsam gefeiertes Weihnachtsfest, ein Abendessen oder eine Wanderung mit lieben Menschen bedeuten fern der Heimat besonders viel. Auch für die Einheimischen, die sich auf den Kontakt einlassen, sind die Erfahrungen überwiegend sehr positiv. Unbürokratische Unterstützung wird möglich, weil Menschen einander wahrnehmen und aufeinander schauen. Wir könnten viele Geschichten darüber erzählen, was nur im Rahmen unserer kleinen Organisation in den letzten beiden Jahren gelungen ist.
Wenn Geflüchtete hingegen außerhalb des Blickfelds der Mehrheitsgesellschaft segregiert werden (bis hin zu getrenntem Schulunterricht), wird all dies in deutlich geringerem Ausmaß stattfinden. Ein zwangsweise abgeschottetes Leben fördert die Bildung genau jener Parallelgesellschaften, die eigentlich verhindert werden sollen. Detail am Rande: die politisch und medial aufgehetzten Reaktionen auf die Errichtung von selbst kleinen Unterkünften – etwa im Kahlenbergerdorf – sind uns noch bestens in Erinnerung.
Kriminalität und Radikalisierung: here we go! Warum ein bisschen weniger Geld viel mehr Probleme für uns alle bringen kann.
Die Grundversorgung für Menschen im Asylverfahren, die in einer Wohnung leben, beträgt in Wien derzeit € 365,– pro Monat. Von diesem Betrag müssen sämtliche Ausgaben bestritten werden. Berufstätigkeit ist, von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen, verboten. Nach dem Regierungsprogramm sollen in der Grundversorgung hinkünftig ausschließlich Sachleistungen erbracht werden. Damit ist (außer, wenn Privatpersonen oder Organisationen einspringen – was aber bei einer Unterbringung in Großquartieren deutlich seltener der Fall sein wird) keine Fortbewegung mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr möglich, kein Besuch kostenpflichtiger Deutschkurse, nahezu keine Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Wir halten es für absolut menschenunwürdig, wenn Asylwerber/innen noch mehr als bisher zum Nichtstun verdammt sind, und nicht einmal ein kleines Taschengeld zur freien Verfügung bekommen.
Einige Habibis befinden sich seit Jahren im Asylverfahren, ohne dass auch nur ein Termin für ihre Einvernahme absehbar wäre. Völlige Verzweiflung und Depressionen sind keine Seltenheit. Wer Menschen das Mindeste nimmt, fördert ein Abrutschen in Hoffnungslosigkeit, Kriminalität und Radikalisierung.
Ein Hoch auf die soziale Hängematte. Warum es die Mindestsicherung gibt, und was wir alle davon haben.
Die Ausgaben für die Mindestsicherung betragen etwa 0,8% des österreichischen Sozialbudgets. Wir finden es daher verwunderlich, dass Kürzungen in diesem Bereich für Wohl und Wehe unseres Systems so relevant sein sollen, wie das politisch dargestellt wird.
Sinn der Mindestsicherung ist es, ein Leben in Würde zu ermöglichen. Es schafft – abgesehen von den persönlichen Tragödien – große Probleme, wenn Menschen materiell abgehängt sind und folglich über wenige Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe verfügen. Psychische Erkrankungen treten verstärkt auf, Zukunftschancen für Kinder sinken deutlich, die Anfälligkeit für Radikalisierungen aller Art steigt. Wer die vielzitierten Parallelgesellschaften fördern will, setzt auf das richtige Pferd, wenn er dafür sorgt, dass Menschen vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen sind.
Voraussetzung für den Bezug der Mindestsicherung ist es, dass der/die arbeitsfähige Empfänger/in dem AMS zur Vermittlung zur Verfügung steht und sich um eine Anstellung bemüht. Aus Erfahrung wissen wir, dass bereits eine unverschuldet verspätete Übermittlung einer Ausbildungsbestätigung zu deutlichen Kürzungen führen kann. Die vielzitierte „soziale Hängematte“ ist also nicht so angenehm, wie sie von außen betrachtet aussehen mag. Und die Mindestsicherung von Frau Maier wird nicht angehoben, weil die Mindestsicherung von Frau Hamid gesenkt wird.
Darf`s a bisserl weniger sein? Warum die Mindestsicherung so hoch ist und was sich sonst noch alles abspielt.
Sinn der Mindestsicherung ist es, Menschen ein Leben in Würde zu ermöglichen. Im Zuge ihrer Einführung wurde daher ein Betrag festgesetzt, der hierfür als erforderlich gilt. Er beträgt in Wien für Einzelpersonen € 844,46 pro Monat und liegt damit unter dem unpfändbaren Freibetrag („Existenzminimum“). Es ist keineswegs bequem, von der Mindestsicherung zu leben, wenn etwa der Schulbeginn im September ansteht, die Waschmaschine eingeht oder eine besondere medizinische Behandlung erforderlich ist.
Bei vielen Vermietern/innen, die sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten, sind die Chancen bereits aufgrund des Nachnamens für Herrn Hamid deutlich geringer, als für Herrn Maier. Freie Wohnungen findet man oft über die richtigen Netzwerke – auch diese fallen bei Herrn Hamid deutlich dürftiger aus, als bei Herrn Maier. Zahlreiche Geflüchtete sind daher auf ein Segment des Wohnungsmarktes angewiesen, das sich durch ungesetzlich hohe Mieten und vollkommene Willkür, etwa bzgl. Kündigungsfristen, auszeichnet.
Die Mindestsicherung soll für Geflüchtete auf € 520,– inkl. Integrationsbonus zzgl. variabel € 40,– – 80,– für sonstige Ausgaben reduziert werden. Für uns stellt sich die Frage, wie Menschen insbesondere in Wien von diesem Betrag in Würde leben sollen. Auch die Deckelung der Mindestsicherung pro Familie auf € 1.500,–, egal, wieviele Kinder zu versorgen sind, wird große Probleme nach sich ziehen.
Dass Menschen aus der Mindestsicherung in eine Berufstätigkeit wechseln, ist ausgesprochen förderungswürdig. Unsere Erfahrung ist aber: fast alle Geflüchteten, die arbeitslos sind, wollen gerne arbeiten, finden aber keinen Job. Bestrafungsaktionen, weil pauschal Arbeitsunwilligkeit unterstellt wird, gehen auf Kosten aller.
Pomali, pomali- und tschüss! Warum man sich die Mindestsicherung nicht erarbeiten muss.
Bei der Mindestsicherung handelt es sich um eine Sozialleistung, nicht um eine Versicherungsleistung, die man sich durch zuvor geleistete Beiträge erarbeiten muss. Nach dem Regierungsprogramm soll der Bezug nur für Menschen möglich sein soll, die fünf der letzten sechs Jahre legal in Österreich gelebt haben. Dass der Anspruch der Mindestsicherung, ein Leben in Würde zu ermöglichen, offenbar erst nach einer Mindestaufenthaltsdauer in Österreich gelten soll, finden wir ausgesprochen bedauerlich. Das Regierungsprogramm führt nicht an, welche Sozialleistungen anerkannte Flüchtlinge stattdessen erhalten sollen. Eine häufig genannte Möglichkeit ist der Quasi-Weiterbezug der Grundversorgung, die derzeit in Wien € 365,– pro Monat beträgt. Ein menschenwürdiges Leben ist damit nicht möglich.
Bisher medial kaum aufgegriffen: die für Mindestsicherungsempfänger/innen „Obligatorische Beratung zur Rücksiedlung in das Heimat- oder Herkunftsland“, die das Regierungsprogramm vorsieht, ist im Fall von anerkannten Flüchtlingen entweder ein Redaktionsversehen, oder blanker Zynismus.
Heimat großer Töchter und Söhne. Warum manche die Staatsbürgerschaft schneller bekommen und was die Gesellschaft davon hat.
Bisher können Flüchtlinge die österreichische Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in Österreich beantragen, wobei die allgemeinen Voraussetzungen (zB Unbescholtenheit, gesicherter Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse etc.) selbstverständlich erfüllt sein müssen. Die Frist ist für sie damit kürzer als für Menschen, die aus anderen Gründen nach Österreich gekommen sind. Hintergrund ist die Tatsache, dass Geflüchtete nicht unter dem diplomatischen Schutz ihres Herkunftslandes stehen. Daher sieht die Genfer Flüchtlingskonvention vor, dass die Einbürgerung erleichtert und das Verfahren beschleunigt werden soll. Österreich gehörte hier bereits bisher zu den europäischen Ländern mit den restriktivsten Voraussetzungen.
Nach dem Regierungsprogramm soll die Erlangung der Staatsbürgerschaft erst nach zumindest zehnjährigem Aufenthalt in Österreich möglich sein. Wir sehen für diese Änderung keinen rationalen Grund. Es ist für uns, auch abgesehen vom fehlenden diplomatischen Schutz, sehr wünschenswert, dass Geflüchtete nach einer sinnvollen Aufenthaltsdauer gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft werden. Gesichert leben zu können, ohne Angst davor, wieder weggeschickt zu werden, motiviert enorm und ist oftmals der letzte Schritt zu einer gelungenen Integration. Davon profitiert die ganze Gesellschaft.
Die zweifache Fluchtgefahr. Warum mancher Wohnsitz bald kein Wohnsitz mehr ist.
Medial bisher kaum aufgegriffen: das Regierungsprogramm will gesetzlich klarstellen, dass ein Wohnsitz in einer Grundversorgungseinrichtung bei der Beurteilung von Fluchtgefahr keinesfalls als „fester Wohnsitz“ gilt. Die Einschätzung, ob jemand über einen festen Wohnsitz verfügt, und deshalb unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Fluchtgefahr jedenfalls nicht anzunehmen ist, hat bisher ausschließlich die unabhängige Rechtsprechung vorgenommen. Warum dies nun für lediglich eine Gruppe, nämlich Asylwerber/innen, gesetzlich determiniert werden soll, ist nicht sachlich nachvollziehbar.
Hier können Sie den Text downloaden.
Rückfragen: kontakt@habibi-projekte.at