Habibi zum Regierungsprogramm 2020
Warum ein pfarrliches Projekt sich politisch äußert – oder: Liebe Regierung, das könnt ihr besser!Da die Habibi-Flüchtlingsprojekte ein pfarrliches Projekt sind, enthalten wir uns parteipolitischer Äußerungen. Gerade weil wir ein pfarrliches Projekt sind, bringen wir uns in politische Diskussionen ein, wenn wir die Würde insbesondere sozial schwächerer Personen gefährdet sehen.
Etliche der im Regierungsprogramm rund um Asyl und Integration geplanten Maßnahmen gehen aus unserer Sicht in die richtige Richtung. Raschere und qualitätvollere Verfahren, mehr Augenmerk auf unbegleitete Minderjährige und Frauen, Wertschätzung und Stärkung von ehrenamtlichem Engagement und das Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in einer offenen Aufnahmegesellschaft können die Lage Geflüchteter deutlich verbessern.
Andere Vorhaben im Programm der neuen Bundesregierung sehen wir vor dem Hintergrund unserer Erfahrungen sehr kritisch. Zu diesen Punkten beziehen wir Stellung und wollen dadurch zur persönlichen Auseinandersetzung und zu Gesprächen anregen, wie dies bereits mit unserer Stellungnahme zum Regierungsprogramm 2017 gelungen ist.
Zum Nachlesen zB:
Außengrenzschutz hinter den Kulissen.
Die Stärkung des europäischen Außengrenzschutzes ist mehrmals im Regierungsprogramm verankert. Und nicht nur das: hinter diesem Ziel stehen sämtliche im Nationalrat vertretenen Parteien.
Für uns ist ein Blick hinter den Slogan wichtig. Die Lage Geflüchteter an den EU-Außengrenzen ist unvorstellbar grausam und weit von dem entfernt, was mit den vielbeschworenen „Europäischen Werten“ gemeint sein kann. Dies zeigte sich unter anderem bei einer Fact Finding-Mission des Pfarrnetzwerks Asyl Ende Dezember 2019 in Bosnien. Tausende Kinder, Jugendliche und Erwachsene vegetieren an der kroatischen Grenze teils außerhalb der überfüllten Lager dahin, werden ausgebeutet und missbraucht. Menschen werden nach einem Grenzübertritt brutal zurückgeschoben. Das gesetzlich zustehende Recht, einen Asylantrag zu stellen, wird ihnen verweigert. Misshandlungen durch Polizisten stehen auf der Tagesordnung.
Österreichs Grenzen werden heute primär an den Außengrenzen der EU gesichert. Machen wir daher ein Gedankenspiel: würde sich die geschilderte Situation an der ungarischen Grenze kurz vor Nickelsdorf abspielen – die Wahrnehmung in Österreich wäre wohl eine andere. Tatsächlich liegt die relevante Grenze heute zwar weiter weg. Es handelt sich aber um unsere Grenze, die dort mit allen Mitteln verteidigt wird. Es ist daher eminent unser Problem, wenn dies in menschenverachtender Weise geschieht! Wir erwarten uns, dass die österreichische Bundesregierung die Problematik nicht länger ausblendet, wenn sie verstärkten Außengrenzschutz einfordert.
Zum Nachlesen zB:
Hilfe vor Ort: bitte wirklich!
Das Regierungsprogramm bekennt sich dazu, durch Unterstützung der Herkunftsländer von Flüchtenden bessere Lebensperspektiven vor Ort zu schaffen. Das UNHCR soll nachhaltig unterstützt werden, um Geflüchteten in der jeweiligen Region zu helfen.
Wesentlich ist, dass die verstärkte Hilfe vor Ort auch wirklich umgesetzt wird. Das Bekenntnis dazu gehört seit vielen Jahren zum Standardrepertoire von Politikern jeder Couleur. Es dürfte sich dabei jedoch primär um Gewissensberuhigung gehandelt haben, denn tatsächlich sind die Beträge, die Österreich für Entwicklungszusammenarbeit ausgibt, in den letzten Jahren gesunken. Sie haben 2018 mit 0,26% des Bruttonationaleinkommens nur mehr das Niveau von 2004 erreicht, wobei in diesen Wert auch in Österreich selbst ausgegebene Beträge (zB für die Versorgung von Geflüchteten) eingerechnet werden. Wir erwarten uns, dass der Einsatz für Menschen in benachteiligten Regionen der Erde tatsächlich zu einer Priorität der österreichischen Regierungspolitik wird.
Zum Nachlesen zB:
Baba und foi net?
Liberale Rechtsstaaten erfüllen einen Teil ihrer Aufgaben üblicherweise nicht zur Gänze selbst, sondern finanzieren private Träger, die diese Agenden übernehmen. In Österreich sind das etwa Ordensspitäler, konfessionelle Schulen, Obdachlosen- oder Hospizeinrichtungen. Dadurch wird das Angebot weiterentwickelt, oft auch durch Verwendung von Spendengeld. Besonders in Ausnahmesituationen wird deutlich, wie wichtig Nicht-Regierungsorganisationen sind – man denke nur an die große Fluchtbewegung 2015.
Während des Asylverfahrens kommt der Staat – hierzu durch eine EU-Richtlinie verpflichtet – unter anderem für Unterbringung und Versorgung der Asylwerber/innen auf. Überwiegend entlohnt er NGOs und private Unternehmen dafür, dass sie diese Aufgaben übernehmen. Das ermöglicht viel Engagement der Zivilgesellschaft in den und um die Einrichtungen, Kontrolle von außen und qualifizierte Rechtsberatung. Durch eine weitreichende Gesetzesänderung, die nach dem Regierungsprogramm umgesetzt werden soll, wird diese Aufgaben in Hinkunft der Staat selbst durch eine dem Innenministerium unterstehende „Bundesbetreuungsagentur“ wahrnehmen.
Das halten wir gemeinsam mit vielen NGOs für bedenklich, weil gleichzeitig der Trend dahin geht, Asylwerber abzuschotten und in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken: in den Rückkehrzentren, in denen nicht abschiebbare Asylwerber mit negativem Bescheid angehalten werden, sind bereits jetzt Besuche verboten, Angebote für Spracherwerb oder eine sinnvolle Tagesstruktur fehlen völlig. Dieses Modell soll durch ein ausschließlich im grenznahen Bereich – sprich in Lagern – durchzuführendes „Asylantragsverfahren“ (gemeint ist offensichtlich der Beginn des Asylverfahrens) ausgebaut werden. Je weniger Menschen, NGOs und Medien hinschauen, desto geringer können Standards angesetzt werden. Je weniger Kontakte entstehen, desto weniger wird Integration möglich, desto weniger setzen sich Menschen für Menschen ein. Wir erwarten uns, dass die im Regierungsprogramm oftmals zitierte positive Rolle der Zivilgesellschaft auch bei der Planung konkreter Schritte ernstgenommen wird.
Zum Weiterlesen zB:
https://fluechtlingsdienst.diakonie.at/wissen-was-recht-ist-faqs
Mir wern an Richter brauchen!
Die Rechtsberatung und -vertretung von Asylwerbern/innen – die der Staat verpflichtend gewährleisten muss – wurde bisher durch NGOs durchgeführt, die die Republik damit beauftragt hat. Im Zuge der nach dem Regierungsprogramm umzusetzenden Bundesbetreuungsagentur soll diese Rechtsberatung in Hinkunft durch eine dem Innenministerium unterstellte und weisungsgebundene Agentur angeboten werden. Die Beratung etwa untersteht damit jener Behörde, die die von ihr zu kontrollierenden erstinstanzlichen Bescheide erlässt.
Eine unabhängige Rechtsvertretung ist Grundlage eines rechtsstaatlichen Verfahrens. 2017 haben 42% aller negativen Asylbescheide in zweiter Instanz nicht gehalten. Schon daran sieht man ganz praktisch, wie wesentlich diese rechtsstaatliche Kontrolle ist. In Zukunft wird sich das staatliche Asylsystem gleichsam selbst kontrollieren. Plastisch formuliert: das ist, als wenn der eigene Anwalt von der Gegenseite beauftragt würde, oder der Schiedsrichter zum anderen Team gehörte. Das geht in einem Rechtsstaat einfach nicht und hat daher zu einem Aufschrei zahlreicher Organisationen geführt. Wir erwarten uns, dass das im Regierungsprogramm festgehaltene Ziel qualitätvoller Verfahren nicht durch derartige Maßnahmen konterkariert wird.
Zum Nachlesen zB:
https://kurier.at/politik/inland/asyl-42-prozent-der-negativ-bescheide-revidiert/400017991
Gefährliche einsperren? Gefährliches Einsperren!
Im Regierungsprogramm ist die Einführung einer Sicherungshaft für Asylwerber/innen vorgesehen, bei denen die Annahme besteht, dass sie die öffentliche Sicherheit gefährden. Zwar ist angeführt, dass auf eine verfassungs- und menschenrechtskonforme Umsetzung Wert gelegt wird. Dennoch halten wir eine Haft ohne konkreten Tatverdacht, die es in dieser Form in Österreich seit 1945 nicht mehr gegeben hat, für hochgradig gefährlich. Wir glauben, dass mit den Mitteln des Strafrechts, die nicht nur versuchte und vollendete Delikte, sondern auch Vorbereitungshandlungen umfassen, und des Unterbringungsrechts, das die stationäre Behandlung psychisch kranker Personen bei Selbst- oder Fremdgefährung ermöglicht, weiterhin das Auslangen gefunden wird. Warum für eine Gefährlichkeit quasi auf Verdacht (und mit erst nachfolgender richterlicher Kontrolle) bei Asylwerbern/innen besonderer Bedarf vorliegen soll, ist nicht erklärlich. Wir erwarten uns, dass das Rechtsgut der persönlichen Freiheit ungeachtet der Person nicht leichtfertigt auf`s Spiel gesetzt wird.
Zum Nachlesen zB:
Kränk di net!
Das Regierungsprogramm sieht die Einführung eines Kopftuchverbots für Mädchen bis 14 Jahre vor. Abgesehen von der Ungleichbehandlung von Angehörigen verschiedener Religionen (die Bestimmung richtet sich offenkundig ausschließlich an Muslimas) sehen wir den Eingriff in die Religionsfreiheit als problematisch an und zweifeln an der sachlichen Rechtfertigung. Die offiziell angestrebte Integrationswirkung dürfte nach Meinung zahlreicher Experten/innen gerade nicht erreicht werden. Wie etwa der katholische Theologe Paul Zulehner ausführt, führen derartige Maßnahmen zu massiven Kränkungen betroffener Personen. Dies fördert den Rückzug aus der Mehrheitsgesellschaft, von der man sich durch offenkundig gegen die eigene Religion gerichtete Maßnahmen nicht anerkannt fühlt. Wir erwarten uns ein behutsames Vorgehen, das die nach dem Regierungsprogramm angestrebte Integration erleichtert und nicht erschwert.
Zum Nachlesen zB:
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