Der PGR unterstützt den Pfarrer mitverantwortlich bei der Leitung der Pfarrgemeinde. Er berät mit dem Pfarrer Fragen des pfarrlichen Lebens und entscheidet zusammen mit dem Pfarrer (vgl. PGO I.2a). Das tut er als ein von der Pfarrbevölkerung gewähltes Gremium.
Damit sind die wesentlichen Aufgaben des PGRs umrissen:
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Der PGR ist das Beratungsgremium, das mit dem Pfarrer die gesamte Seelsorge der Pfarrgemeinde berät und ein Pastoralkonzept erstellt (vgl. PGOII.1-3). Dem PGR ist ein umfassender Blick auf die
Pfarrgemeinde und darauf, was getan werden soll, damit die Pfarrgemeinde als Lebensraum des Evangeliums glaubwürdig ist, eigen.
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Diese Verantwortung für die ganze Pfarrgemeinde kann der PGR nur wahrnehmen, indem er die Lebensumstände der Menschen wahrnimmt und im Licht des Evangeliums deutet.
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Der PGR ist ein Entscheidungsgremium bei Angelege nheiten der kirchlichen Vermögensverwaltung (vgl. CIC can. 537, PGO I.2b,II.5.)
Der PGR als Ganzes unterstützt den Pfarrer bei der Leitung des Pfarrgemeinde:
Dazu gehören die Bereiche:
Personalentwicklung:
Aufgabe des PGRs ist die vorhandenen Charismen der Menschen in der Pfarrgemeinde zu entdecken und zu fördern und ihnen Entfaltungsraum zu sichern. Das bedeutet Koordination und Förderung von Zusammenarbeit der pfarrlichen Gruppen und Initiativen.
Kommunikation und Vernetzung:
Wissen, was läuft, und die Möglichkeit, sich einzubringen, sind wesentliche Voraussetzungen für eine funktionierende Gemeinschaft. Das durch Information und Schaffung von Begegnungsräumen zu ermöglichen ist Aufgabe des PGRs: die Vernetzung, das Ins-Gespräch-Bringen, der verschiedenen Gruppen in der Pfarre, das Anbieten von Gesprächsforen für “Fernstehende” (wer steht hier wem fern?) gerade auch in Zusammenarbeit mit den Gliederungen der Katholischen Aktion. (Dass Information daher zuerst auch im PGR gegeben sein muss, ist selbstverständlich.)
Ziele finden und für die Zielerreichung sorgen
Der Pfarrgemeinderat ist mitverantwortlich, dass in der Pfarrgemeinde eine gemeinsam getragene Vision von Pfarrgemeinde entwickelt wird, die das Fundament für das Zusammenleben und das Handeln in der Pfarrgemeinde bildet. Auf diesem Fundament gilt es, Ziele miteinander zu vereinbaren und zu entscheiden, die Durchführung zu planen und zu steuern und die Umsetzung zu überprüfen. Ebenso ist zu entscheiden, welche Personen oder Gruppen wie beteiligt sind.
Kontakt nach “außen”, Repräsentation:
Der PGR hat den Finger am Puls der Gemeinde, die Pfarrgemeinderäte sind wachsam, was sich tut und was es braucht. Zugleich vertritt der PGR die Beschlüsse auch nach außen.